Allgemeines

Das Rechnenzentrum bietet im Netz von Uni und FH den Betreibern von Rechnern an, die Rechner sich via DHCP ihre Netzwerk-Konfiguration holen zu lassen. Dabei werden -- bis auf wenige, handverlesene Ausnahmen -- alle Rechner im DHCP aufgenommen. (Zu den Ausnahmen gehören z. B. Rechner mit mehreren Netzwerkkarten.)

Wir gehen davon aus, daß nur Sonderfälle (z. B. Server von denen andere Rechner -- speziell beim Booten -- abhängen) dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen.

Bei Rechnern, die in mehreren verschiedenen Subnetzen -- d. h. im allgemeinen: in verschieden Gebäuden -- benutzt werden, verlangen wir die Netzwerk-Konfiguration per DHCP.

Der DHCP-Server ist so konfiguriert, daß er jedem Rechner, der für ein einziges Netz konfiguriert ist, jedes Mal dieselbe IP-Adresse vergibt. Lediglich bei den Wanderern zwischen den (Sub-)Netzen werden wir in Zukunft davon abweichen.

Die Werte, die per DHCP verteilt werden, sind:

  • Rechnername
  • Name der Subdomain
  • IP-Adresse
  • Standard-Gateway (== Default-Router)
  • Liste der Nameserver
  • Netzmaske
  • (vielleicht habe ich noch was vergessen?)

    Dazu kommen noch einige andere mehr, die jedoch nicht von allgemeinem Interesse sind.

    Nicht verteilen können wir die Suchreihenfolge für die Domainsuffixes. Dafür gibt es im DHCP (noch) keine Vokabel.

    Mißverständnis

    An dieser Stellen muß einmal mit einem Mißverständnis aufgeräumt werden, das sich in vielen Mails und Telefonaten herausgestellt hat.

    DHCP ist die Abkürzung für Dynamic Host Configuration Protocol.

    Dabei bezieht sich die Dynamik primär darauf, daß im Gegensatz zum Vorgänger BOOTP, bei dem die Konfiguration ausschließlich beim Booten vom Server geholt wurde, auch im laufenden Betrieb in vorgegebenen Zeitabständen die erhaltenen Daten verifiziert und somit nachträgliche Änderungen auf den Daten des Servers beim Klienten wirksam werden.

    Nebenbei hat DHCP gegenüber BOOTP auch noch die Erweiterung, daß die IP-Adreßvergabe nicht mehr nur statisch (jeder Rechner bekommt immer wieder "seine" IP-Adresse) realisiert ist, sondern daß sich mehrere Rechner -- selbstverständlich zeitlich nacheinander! -- dieselbe IP-Adresse teilen. Damit ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, daß ein bestimmter Rechner immer wieder mal eine andere IP-Aresse zugeteilt bekommt als beim vorigen Mal.
    Vorwiegend Windows-Anwender betrachten das als das Wesentliche, wofür das "D" (dynamisch) in DHCP steht. Ist aber trotzdem nicht so.

    Vorsicht!

    Wenn Sie Ihren Rechner auf DHCP (bei Windows heißt das: "IP-Adresse automatisch beziehen") umstellen, sollten Sie unbedingt darauf achten, daß bisher eingetragene Werte am besten gelöscht werden; am besten alle, die in obiger Liste der verteilten Werte aufgeführt sind.

    (Gemeinerweise gibt es Windows-Versionen, die beleidigt sind, wenn kein Hostname (Rechnername) eingetragen ist. Dann muß der Name dort eben eingetragen bleiben. Aber vielleicht verhalten sich neuere Windows an dieser Stelle inzwischen auch anders ...)

    Beispiel:
    In einem Fall war es passiert, daß ein Rechner auf DHCP umgestellt wurde und auch wunderbar funktionierte. Nach einiger Zeit wurde er in ein anderes Gebäude getragen und auch ordentlich umgemeldet. Trotzdem tat der Rechner nicht! Letzendlich stellte sich heraus, daß bei der Umstellung auf DHCP der Standard-Gateway nicht gelöscht worden war. Da der Rechner diese Information selber hatte, hatte er sie nie beim DHCP-Server nachgefragt. Weil sich dieser Wert zum Zeitpunkt der Umstellung auf DHCP nicht geändert hatte, klappte alles bestens. Nach dem Umzug war der Wert jedoch nicht mehr korrekt und er machte sich entsprechend störend bemerkbar.


    Disclaimer:

    Die auf diesen Seiten zum Ausdruck gebrachten Meinungen sind die meinigen, nicht notwendigerweise die der Universität Osnabrück. (Es sei denn, sie würden zufällig übereinstimmen oder wären entsprechend gekennzeichnet.)

    Zum Thema "Links":

    Bei "Links" handelt es sich stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Gernot Skalla hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Er überprüft aber die Inhalte, auf die er in seinem Angebot verweist, nicht ständig auf Veränderungen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Wenn er feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, daß ein konkretes Angebot, zu dem er einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird er den Verweis auf dieses Angebot aufheben.

    (Quelle: Impressum/Disclaimer des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Stand: 09/2002)

    Last change: Sat Aug 19 20:56:31 CEST 2017